Aktuelle Nachträge:
November 2013: Aktuelles Urteil und die Auswirkungen
Mai 2013 Aktueller Nachtrag: Änderungen in der Anzeige des Impressumlinks in den mobilen Apps
06.02.2013 Aktueller Nachtrag: Impressumsfehler auf Fanseiten – Massenabmahner siegen vor Gericht
Da die Tabs in den Mobile Apps für Handys nicht unterstützt werden, wird in fast allen einschlägigen Foren geraten, das Impressum IMMER in den Infos zu haben!
Hier noch ein guter Artikel zum Thema Abmahnungen: http://www.lhr-law.de/lbr-blog/massenabmahner-bittet-sich-diskretion-aus
Ursprünglicher Artikel:
Langsam sollte es sich herumgesprochen haben, dass für Firmenseiten (Fan Pages) von Menschen / Firmen / Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, auch für Facebook Seiten eine Impressumspflicht gilt.
Die ersten Anwaltsfirmen durchsuchen schon das Netz und es wird nicht mehr lange dauern, bis die ersten Abmahnungen ins Haus flattern. Verschiedene Anwaltskanzleien, die sich auf Social Media und Facebook fokusiert haben, besprachen das Thema schon ausführlich.
Ob man für ein beruflich genutztes privates Profil (was aus Facebook Sicht eigentlich nicht zulässig ist) auch ein Impressum braucht, da sind sich die Fachleute noch nicht einig. (Nachtrag 11/2013) In einem privaten Profil kann man zum derzeitigen Stand von Facebook, die in Deutschland vorgeschriebenen Impressumspflicht für „Unternehmens/Freiberufler“ Seiten/Profile nicht korrekt umsetzten!
Es gibt nach Ansicht der verschiedenen Facebook Fachleute zwei Möglichkeiten sein Impressum gesetzteskonform anzulegen: (Nachtrag: Impressumstabs reichen NICHT aus!!! Sie können auf mobilen Geräten nicht dargestellt werden!!! Sind und bleiben aber eine gute Ergänzung.)
Entweder ich lege mir einen eigenen Impressumstab an (wichtig! muss unter den ersten vier sichtbaren Tabs auf der Seite sein!) oder ich kann bei verschiedenen Seitenformen (welche Kategorie ich unter [Allgemeine Informationen] für meine Seite gewählt habe) auch unter „Infos“ den direkten Link auf das Impressum meiner Internet-Seite eintragen. (Es reicht NICHT aus, nur den Link zur Website anzugeben, sondern es muss eindeutig erkennbar sein, dass der Link aufs Impressum führt!)
Zusätzlich für die Mobilen Anwendungen wie die Facebook App für iPhone, iPad und andere Mobile Geräte muss der Impressumslink noch in weiteren Bereichen des Info-Bereiches eingetragen werden. Leider :(
Kostenlose Tab Maker gibt es viele, wer auf mein Impressum klickt und rechts unten schaut, sieht mit welchen ich schon seit langen sehr zufrieden zusammen arbeite.
Wer hier noch Hilfe benötigt, oder eine Seite kennt, auf der noch KEIN Impressum sichtbar ist, kann gerne meinen Artikel weiterleiten oder meine Kontakt. Ich freue mich darüber.
Dies hier ist KEINE Rechtsberatung! Wer sich weiter in das Thema einlesen will, empfehle ich:
www.facebook.com/raschwenke